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Zusammenarbeit mit Eltern

Eltern und Hortfachkräfte stehen zueinander in einem Verhältnis der Erziehungspartnerschaft. Unter Berücksichtigung der vorrangigen Erziehungsverantwortung der Eltern bauen wir auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. In regelmäßigem Austausch reflektieren wir die Erziehung und Entwicklung des Kindes und bei Bedarf treffen wir Absprachen über gezielte pädagogische Maßnahmen. Eltern werden an allen wesentlichen Angelegenheiten des Hortes in geeigneter Form beteiligt. 

(§ 22 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII). Zur Vertretung der Interessen der Eltern haben wir einen gewählten Elternbeirat.

In Zusammenarbeit mit der Elterngemeinschaft veranstalten wir Ausflüge und Feste.

Darüber hinausgehende Mitwirkung der Eltern ist in allen Bereichen willkommen und hängt vom jeweiligen Engagement der Eltern ab.

Zusammenarbeit mit der Schule

Der gemeinsame Auftrag der Schule und des Hortes zur Bildung und Erziehung von Kindern erfordert eine enge Zusammenarbeit und Absprache beider Lebensbereiche. Diese ist im § 81 SGB VIII und Art. 31 BayEUG rechtlich verankert. Die Zusammenarbeit mit der Schule wird gesondert im Rahmen einer gemeinsamen Bekanntmachung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus geregelt.

Die Kooperation zwischen uns und der Grund- u. Mittelschule Großheubach findet auf allen Ebenen statt und ist durch ein professionelles, partnerschaftliches und respektvolles Verhältnis geprägt. Dass der Hort auf dem Schulgelände liegt, trägt zur engen Bindung bei.

 Zusammenarbeit mit KITA "St. Peter" und "St. Elisabeth"

Um den Kindern den Übergang von Kita zur Grundschule und Hort so einfach wie möglich zu gestalten, finden zu Beginn des Schuljahres mit beiden Einrichtungen Übergabegespräche statt.

Darüber hinaus besuchen wir zusammen mit dem Kindergarten St. Peter am Aschermittwoch die Pfarrkirche St. Peter zur gemeinsamen Messe.

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