Unsere neue E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unter Aktuelles -> Downloads finden Sie die neuste Information für Eltern vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
BEITRAGSERSATZ FÜR DIE MONATE JANUAR 2021 UND FEBRUAR 2021
vom 26. Januar 2021
Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.
Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.
Quelle: Newsletter 383 vom 07.01.2021 vom Bayr. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Solziales
Liebe Eltern,
wenn Sie einen Notbetreuungsplatz in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie, sich telefonisch oder per Email an uns zu wenden um besser planen zu können.
Bitte beachten Sie die aktuelle Elterninformation vom 30.12.2020 "Testpflicht für Rückkehrende aus Risikogebieten" des Ministeriums. Diese finden Sie unter Aktuelles -> Downloads.
Vielen lieben Dank. Ihr Kita - Team
Herzlich Willkommen
im schönen Großheubach
in unserer Kita "St. Peter"